Zuständiger Kanton
Um ein Gesuch für Ausbildungsbeiträge zu stellen, muss der zuständige Kanton ausfindig gemacht werden, damit sich die gesuchstellende Person bei der entsprechenden kantonalen Stelle über das weitere Vorgehen informieren kann.
Die "Interkantonale Vereinbarung zur Harmonisierung von Ausbildungsbeiträgen" (Stipendien-Konkordat) ist ein Konkordat zwischen den Kantonen (gemäss Art. 48 BV). Ziel ist eine Harmonisierung der 26 kantonalen Stipendiengesetzgebungen. Die Plenarversammlung der EDK hat das Stipendien-Konkordat am 18. Juni 2009 zu Handen der kantonalen Beitrittsverfahren verabschiedet.

